Helmut Schweiger – Standesamt
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03882 / 2244 -20 Email: helmut.schweiger@mariazell.gv.at Aufgabenbereich
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Vorbereitungen für eine Standesamtliche Trauung
Bevor es zur standesamtlichen Trauung kommt, muss die “Ermittlung der Ehefähigkeit” (“Aufgebot”) erfolgen. Zuständig für diese “Ermittlung” ist das Wohnsitz- oder Aufenthaltsstandesamt (Der Aufenthalt ist dann gegeben, wenn sich jemand vorübergehend im Amtsbereich des jeweiligen Standesamts aufhält – zB während des Urlaubs)
Der Standesbeamte benötigt folgende Dokumente:
- Abschrift aus dem Geburtenbuch (nicht älter als sechs Monate); bei im Ausland Geborenen: Geburtsurkunde, Abstammungsurkunde (mit beglaubigter Übersetzung) o.ä.
- Staatsbürgerschaftsnachweis (bei Ausländern: Reisepass)
- Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft (bei Flüchtlingen)
- Nachweis des Wohnsitzes (Bestätigung der Meldung, Meldezettel…)
- Gerichtsbeschluss über die Ehemündigkeit (bei Minderjährigen)
- Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, Sachwalters u.ä. (bei Minderjährigen …)
- Heiratsurkunden aller Vorehen
- Sterbeurkunde bzw. Todeserklärung des/r früheren Ehegatten
- Scheidungs-, Eheaufhebungs- und Nichtigkeitsurteile (-beschlüsse) mit Rechtskraftklausel
- Bescheid über die Anerkennung einer ausländischen Eheentscheidung
- Nachweis über die Berechtigung zur Führung akademischer Grade, akad. Berufsbezeichnungen, Standesbezeichnungen (Nostrifikationsbescheide)
- Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder (mit Vaterschaftsanerkennung)
- Bei Ausländern zusätzlich: Bestätigung der Ehefähigkeit (Ehefähigkeitszeugnis, Ledigenbestätigung u.ä)
Gebühr – Verwaltungs-Abgabe – Was kostet eine standesamtliche Trauung?
- Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit (Aufgebot) € 14,30
bei Abtretung an das Heiratsstandesamt zusätzlich € 5,45 - Bestimmung des Familiennamens der Kinder bei getrennter Namensführung der Eltern €14,30 + € 6,40
- Bestimmung des Namens nach ausländischem Recht € 14,30 + € 6,40
- Beilagengebühren für Zeugnisse € 13,20 sonstige Beilagengebühren € 3,90
- Trauung im Rathaus während der Dienststunden € 5,45
- Trauung im Rathaus außerhalb der Dienststunden € 60,90
- Trauung in der Arche (Bürgeralpe) € 143,80
- Heiratsurkunde € 7,20 +€ 2,10
Wann und wo sind standesamtliche Trauungen möglich?
- Rathaussaal Montag – Freitag 8 h – 18 h Samstags 8 h – 12 h
- Arche / Bürgeralpe Montag – Samstag 10.00 und 11.00 Uhr
(nur von Mai bis Oktober möglich)
An Sonn- und Feiertagen werden keine Trauungen durchgeführt.
Was benötigt man für die Trauung selbst?
- 2 Trauzeugen (volljährig, geschäftsfähig, deutschsprachig – oder mit Dolmetscher)
- Brautpaar und Trauzeugen müssen einen Lichtbildausweis vorlegen
- 2 Eheringe (können gewechselt werden – es besteht jedoch kein gesetzlicher Zwang hierfür)
- CD, Tonband u.ä. können je nach Wunsch abgespielt werden
- Das Standesamt stellt Gläser für mitgebrachte Getränke zur Verfügung
Wann meldet man sich für die Trauung an?
Eine Terminvereinbarung ist zu folgenden Zeiten möglich:
Montag – Donnerstag: 7 h 30 – 16 h Freitag: 7 h 30 – 12 h
Nach Vorlage der oben angeführten Dokumente kann die “Ermittlung der Ehefähigkeit” (Aufgebot) und auch die Trauung noch am selben Tag erfolgen!
Weitere Informationen finden Sie im Bürgerservice unter Heirat
