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Stadtamt – Mariazell
Pater Hermann
Geist Platz 1
A- 8630 Mariazell
Tel.: +43 3882/2244-0

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Helmut Schweiger – Standesamt


03882 / 2244 -20

Email: helmut.schweiger@mariazell.gv.at

Aufgabenbereich

  • Standesamt
  • Staatsbürgerschaftsevidenz
  • Gemeindezeitung
  • Pensionsangelegenheiten (Anträge etc.) Nächtigungsstatistik
  • Jagdwesen
  • Kulturreferat
  • Gebührenbefreiungen
   

Vorbereitungen für eine Standesamtliche Trauung

Bevor es zur standesamtlichen Trauung kommt, muss die “Ermittlung der Ehefähigkeit” (“Aufgebot”) erfolgen. Zuständig für diese “Ermittlung” ist das Wohnsitz- oder Aufenthaltsstandesamt (Der Aufenthalt ist dann gegeben, wenn sich jemand vorübergehend im Amtsbereich des jeweiligen Standesamts aufhält – zB während des Urlaubs)

Der Standesbeamte benötigt folgende Dokumente:

  • Abschrift aus dem Geburtenbuch (nicht älter als sechs Monate); bei im Ausland Geborenen: Geburtsurkunde, Abstammungsurkunde (mit beglaubigter Übersetzung) o.ä.
  • Staatsbürgerschaftsnachweis (bei Ausländern: Reisepass)
  • Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft (bei Flüchtlingen)
  • Nachweis des Wohnsitzes (Bestätigung der Meldung, Meldezettel…)
  • Gerichtsbeschluss über die Ehemündigkeit (bei Minderjährigen)
  • Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, Sachwalters u.ä. (bei Minderjährigen …)
  • Heiratsurkunden aller Vorehen
  • Sterbeurkunde bzw. Todeserklärung des/r früheren Ehegatten
  • Scheidungs-, Eheaufhebungs- und Nichtigkeitsurteile (-beschlüsse) mit Rechtskraftklausel
  • Bescheid über die Anerkennung einer ausländischen Eheentscheidung
  • Nachweis über die Berechtigung zur Führung akademischer Grade, akad. Berufsbezeichnungen, Standesbezeichnungen (Nostrifikationsbescheide)
  • Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder (mit Vaterschaftsanerkennung)
  • Bei Ausländern zusätzlich: Bestätigung der Ehefähigkeit (Ehefähigkeitszeugnis, Ledigenbestätigung u.ä)

Gebühr – Verwaltungs-AbgabeWas kostet eine standesamtliche Trauung?

  • Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit (Aufgebot) € 14,30
    bei Abtretung an das Heiratsstandesamt zusätzlich € 5,45
  • Bestimmung des Familiennamens der Kinder bei getrennter Namensführung der Eltern €14,30 + € 6,40
  • Bestimmung des Namens nach ausländischem Recht € 14,30 + € 6,40
  • Beilagengebühren für Zeugnisse € 13,20 sonstige Beilagengebühren € 3,90
  • Trauung im Rathaus während der Dienststunden € 5,45
  • Trauung im Rathaus außerhalb der Dienststunden € 60,90
  • Trauung in der Arche (Bürgeralpe) € 143,80
  • Heiratsurkunde € 7,20 +€ 2,10

Wann und wo sind standesamtliche Trauungen möglich?

  • Rathaussaal Montag – Freitag 8 h – 18 h Samstags 8 h – 12 h 
  • Arche / Bürgeralpe Montag – Samstag 10.00 und 11.00 Uhr
    (nur von Mai bis Oktober möglich)

An Sonn- und Feiertagen werden keine Trauungen durchgeführt.

Was benötigt man für die Trauung selbst?

  • 2 Trauzeugen (volljährig, geschäftsfähig, deutschsprachig – oder mit Dolmetscher) 
  • Brautpaar und Trauzeugen müssen einen Lichtbildausweis vorlegen 
  • 2 Eheringe (können gewechselt werden – es besteht jedoch kein gesetzlicher Zwang hierfür) 
  • CD, Tonband u.ä. können je nach Wunsch abgespielt werden 
  • Das Standesamt stellt Gläser für mitgebrachte Getränke zur Verfügung

Wann meldet man sich für die Trauung an?
Eine Terminvereinbarung ist zu folgenden Zeiten möglich:

Montag – Donnerstag: 7 h 30 – 16 h Freitag: 7 h 30 – 12 h
Nach Vorlage der oben angeführten Dokumente kann die “Ermittlung der Ehefähigkeit” (Aufgebot) und auch die Trauung noch am selben Tag erfolgen!

Weitere Informationen finden Sie im Bürgerservice unter Heirat

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